Weiterbildung LKW & Bus

Verlängerung der Fahrerlaubnis
Die Verlängerung der LKW-Fahrerlaubnis ist alle 5 Jahre erforderlich. Seit dem 10.09.2009 ist es zudem erforderlich, einen Nachweis über eine Weiterbildung vorzulegen, um die Verlängerung der Fahrerlaubnis zu erhalten. Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung und Vorlage des entsprechenden Weiterbildungsnachweises bei der Behörde wird die Schlüsselzahl 95 auf der Rückseite des neuen Kartenführerscheins eingetragen.
Weiterbildung
Die Weiterbildung für LKW-Fahrer dient der Aktualisierung und Vertiefung des Fachwissens sowie der Erweiterung der beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen. Sie umfasst verschiedene Themenbereiche wie beispielsweise Verkehrssicherheit, Ladungssicherung, umweltschonendes Fahren und Sozialvorschriften. Durch regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen werden die Fahrer auf dem neuesten Stand gehalten und können ihre Professionalität im Straßenverkehr weiter ausbauen.
Die Durchführung der Weiterbildung kann bei spezialisierten Bildungsträgern oder Fahrschulen erfolgen, die entsprechende Schulungsangebote für Berufskraftfahrer anbieten. Es ist wichtig, die Weiterbildung rechtzeitig zu absolvieren, um die Verlängerung der Fahrerlaubnis fristgerecht zu beantragen und Unterbrechungen in der beruflichen Tätigkeit zu vermeiden.
Module
Bei der Berufskraftfahrer-Weiterbildung spricht man von 5 Modulen. Die Module sind bei den verschiedenen Lehrmittelverlagen anders aufgebaut.
Führerscheinklassen im Überblick
Klasse C
KFZ (ausgenommen Krafträder) über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätze + Fahrerplatz, auch mit Anhängern bis 750 kg (zul. Gesamtmasse). Um gewerblich fahren zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich die beschleunigte Grundqualifikation.
Voraussetzung: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre
Klasse CE
KFZ der Klasse C mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Voraussetzung: Klasse B und C
Mindestalter: 21 Jahre
Klasse C1
KFZ (ausgenommen Krafträder) über 3500 kg zulässige Gesamtmasse bis 7500 kg und 8 Sitzplätze + Fahrerplatz, auch mit Anhängern bis 750 kg.
Voraussetzung: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse C1E
KFZ der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Fahrzeuges), bis 12.000 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination.
Voraussetzung: Klasse B und C1
Mindestalter: 18 Jahre
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