Ladungssicherung

Ladungssicherung

Warum Ladungssicherung so wichtig ist

Warum Ladungssicherung so wichtig ist

Beim Straßentransport werden durch Anfahr-, Brems- und Kurvenvorgänge Kräfte auf die Ladung ausgeübt. In vielen Fällen reicht die normale Reibungskraft nicht aus, wodurch die Ladung beim normalen Fahrzustand ins Rutschen geraten kann und jährlich hohe Schäden verursacht.

Gesetzliche Vorgaben und technische Grundlagen

Häufig hört man das Argument: „Das ist so schwer, das kann nicht so schnell rutschen.“ Diese Aussage soll das schlechte Gewissen beruhigen und eine unzureichende Ladungssicherung rechtfertigen. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen, wie den §§ 22 Abs. 1 und 23 der StVO, §§ 30 Abs. 1 und 31 StVZO, § 412 Absatz 1 HGB, tragen nicht nur der Fahrer, sondern auch der Absender, der Frachtführer, der Verlader und der Halter Verantwortung.

Wir unterstützen Sie dabei, sich mit den gesetzlichen und technischen Vorgaben gemäß VDI 2700 vertraut zu machen. Gerne führen wir unsere Seminare auch direkt bei Ihnen vor Ort durch. Übrigens betrifft die Ladungssicherung nicht nur Speditionen, sondern auch Kleinunternehmer!

Häufig hört man das Argument: „Das ist so schwer, das kann nicht so schnell rutschen.“ Diese Aussage soll das schlechte Gewissen beruhigen und eine unzureichende Ladungssicherung rechtfertigen. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen, wie den §§ 22 Abs. 1 und 23 der StVO, §§ 30 Abs. 1 und 31 StVZO, § 412 Absatz 1 HGB, tragen nicht nur der Fahrer, sondern auch der Absender, der Frachtführer, der Verlader und der Halter Verantwortung.

Wir unterstützen Sie dabei, sich mit den gesetzlichen und technischen Vorgaben gemäß VDI 2700 vertraut zu machen. Gerne führen wir unsere Seminare auch direkt bei Ihnen vor Ort durch. Übrigens betrifft die Ladungssicherung nicht nur Speditionen, sondern auch Kleinunternehmer!

Führerscheinklassen im Überblick

Klasse C

KFZ (ausgenommen Krafträder) über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätze + Fahrerplatz, auch mit Anhängern bis 750 kg (zul. Gesamtmasse). Um gewerblich fahren zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich die beschleunigte Grundqualifikation.

Voraussetzung: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre

Klasse CE

KFZ der Klasse C mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Voraussetzung: Klasse B und C
Mindestalter: 21 Jahre

Klasse C1

KFZ (ausgenommen Krafträder) über 3500 kg zulässige Gesamtmasse bis 7500 kg und 8 Sitzplätze + Fahrerplatz, auch mit Anhängern bis 750 kg.

Voraussetzung: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C1E

KFZ der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Fahrzeuges), bis 12.000 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination.

Voraussetzung: Klasse B und C1
Mindestalter: 18 Jahre

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