Grundqualifikation LKW & BUS

Qualifikation LKW+Bus

Spezielle Qualifikation

Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen im Personenverkehr und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr müssen eine spezielle Qualifikation nachweisen. Fahrer, die nach dem 10.09.2008 (Personenverkehr) bzw. 10.09.2009 (Güterverkehr) einen Führerschein der Klassen C1, C, D1 oder D erworben haben, müssen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation erfolgreich absolvieren.

Ausbildungsprogramm

Ausbildungs-programm

Eine beschleunigte Grundqualifikation beinhaltet in der Regel folgende Bestandteile: Schulungen zu den Grundlagen der Verkehrssicherheit, den Sozialvorschriften und Arbeitszeitregelungen, der Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit sowie zu Service, Kundenorientierung und Konfliktmanagement im Berufsalltag als Fahrer.

Busfahrer mit einer Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2008 oder Lkw-Fahrer mit einer Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 fallen unter die Besitzstandregelung und benötigen keine Grundqualifikation. Lkw-Fahrer müssen lediglich eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren, um den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein zu erhalten.

Für Bus- und Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor den genannten Stichtagen verloren haben und diese wiedererlangen, gilt ebenfalls die Besitzstandregelung gemäß der Änderung des BKrFQG im Mai 2011.

Eine beschleunigte Grundqualifikation beinhaltet in der Regel folgende Bestandteile: Schulungen zu den Grundlagen der Verkehrssicherheit, den Sozialvorschriften und Arbeitszeitregelungen, der Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit sowie zu Service, Kundenorientierung und Konfliktmanagement im Berufsalltag als Fahrer.

Busfahrer mit einer Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2008 oder Lkw-Fahrer mit einer Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 fallen unter die Besitzstandregelung und benötigen keine Grundqualifikation. Lkw-Fahrer müssen lediglich eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren, um den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein zu erhalten.

Für Bus- und Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor den genannten Stichtagen verloren haben und diese wiedererlangen, gilt ebenfalls die Besitzstandregelung gemäß der Änderung des BKrFQG im Mai 2011.

Ausbildungsumfang

Ausbildungsumfang

Die beschleunigten Grundqualifikation ist eine Schulung von 140 Stunden:
130 Stunden (a 60 Minuten) Theorie
10 Stunden (a 60 Minuten) praktisches Fahren

Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme

Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme

Für die Förderung beruflicher Weiterbildung.

Maßnahmennummer: M-03593-19444

Weiterführender Link: Berufskraftfahrqualifikationsgesetz

Führerscheinklassen im Überblick

Klasse C

KFZ (ausgenommen Krafträder) über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätze + Fahrerplatz, auch mit Anhängern bis 750 kg (zul. Gesamtmasse). Um gewerblich fahren zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich die beschleunigte Grundqualifikation.

Voraussetzung: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre

Klasse CE

KFZ der Klasse C mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Voraussetzung: Klasse B und C
Mindestalter: 21 Jahre

Klasse C1

KFZ (ausgenommen Krafträder) über 3500 kg zulässige Gesamtmasse bis 7500 kg und 8 Sitzplätze + Fahrerplatz, auch mit Anhängern bis 750 kg.

Voraussetzung: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C1E

KFZ der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Fahrzeuges), bis 12.000 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination.

Voraussetzung: Klasse B und C1
Mindestalter: 18 Jahre

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