Ausbildung Flurförderzeuge

Mini Gabelstapler

Flurförderzeuge nur mit Qualifikation

Flurförderzeuge nur mit Qualifikation

Gabelstapler und andere Flurförderzeuge erfordern besondere Fähigkeiten und Kenntnisse von den Bedienern. Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sie nur von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern geführt werden dürfen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen festgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung erhalten die Teilnehmer den Flurfördermittelschein, der oft auch als „Staplerschein“ bezeichnet wird.

Der Staplerschein

Der Staplerschein

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen festgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung erhalten die Teilnehmer den Flurfördermittelschein, der oft auch als „Staplerschein“ bezeichnet wird.

Diese Qualifikation, der Staplerschein, gewährleistet, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt und beherrscht. Damit sollen mögliche Gefahren und Risiken für sich selbst und andere richtig eingeschätzt und vermieden werden können. Der Erwerb des Staplerscheins stellt sicher, dass Fahrer die notwendigen Fähigkeiten und das Wissen besitzen, um Flurförderzeuge sicher und verantwortungsbewusst zu bedienen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Gemäß § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ (ehemals BGV D 27) dürfen Unternehmen nur Personen mit bestimmten Voraussetzungen mit dem eigenständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand beauftragen.

 Hierbei gelten folgende Anforderungen:
– Mindestalter von 18 Jahren: Um ein Flurförderzeug zu bedienen, muss der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein.
– Eignung und Ausbildung: Die betreffende Person muss für diese Tätigkeit geeignet sein und über eine entsprechende Ausbildung verfügen.
– Nachweis der Befähigung: Der Nachweis der Befähigung, zum Beispiel durch den Erwerb des Staplerscheins oder Flurfördermittelscheins, ist erforderlich.

Diese rechtlichen Vorgaben sollen sicherstellen, dass nur geeignete und ausgebildete Personen Flurförderzeuge bedienen und somit die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet wird.

Führerscheinklassen im Überblick

Klasse C

KFZ (ausgenommen Krafträder) über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und bis 8 Sitzplätze + Fahrerplatz, auch mit Anhängern bis 750 kg (zul. Gesamtmasse). Um gewerblich fahren zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich die beschleunigte Grundqualifikation.

Voraussetzung: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre

Klasse CE

KFZ der Klasse C mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Voraussetzung: Klasse B und C
Mindestalter: 21 Jahre

Klasse C1

KFZ (ausgenommen Krafträder) über 3500 kg zulässige Gesamtmasse bis 7500 kg und 8 Sitzplätze + Fahrerplatz, auch mit Anhängern bis 750 kg.

Voraussetzung: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C1E

KFZ der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Fahrzeuges), bis 12.000 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination.

Voraussetzung: Klasse B und C1
Mindestalter: 18 Jahre

Jetzt Termin vereinbaren

Ob LKW oder Bus – wir begleiten dich auf dem Weg in einen zukunftssicheren Beruf mit Verantwortung. Fülle einfach das Formular aus und wir melden uns zeitnah bei dir mit allen wichtigen Infos zur Ausbildung.